Aktuelles rund ums Terrassendach

Ratgeber, Preisbeispiele und Praxiswissen rund um Terrassenüberdachungen, Carports und Wintergärten – aus 17 Jahren Werkstattpraxis in Düsseldorf.

Themen:  Ratgeber · Materialien · Preise & Kosten · Recht & Genehmigung

In Nordrhein-Westfalen – und damit auch in Düsseldorf – gilt für Terrassendächer eine sogenannte Verfahrensfreiheit: Überdachungen bis zu 30 m³ umbauten Raum benötigen grundsätzlich keine Baugenehmigung, solange sie an ein Wohngebäude angebaut werden und die Abstandsflächen eingehalten werden. Maßgeblich ist stets die aktuelle Landesbauordnung NRW (§ 65 BauO NRW). Wir empfehlen, vor der Montage die genauen Maße gemeinsam zu prüfen – das übernehmen wir für Sie.

Nach der Bauordnung NRW ist in der Regel ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten, sofern keine abweichenden Regelungen im Bebauungsplan gelten. Bei verfahrensfreien Anlagen bis 30 m³ umbauten Raum darf die Abstandsfläche bis zur Hälfte auf das Nachbargrundstück fallen, wenn der Nachbar zustimmt. Wir klären die geltenden Vorgaben für Ihr Grundstück in Düsseldorf gerne im Vorfeld ab.

Der Nachbar kann Einwände erheben, wenn die Überdachung die gesetzlichen Abstandsflächen zur gemeinsamen Grundstücksgrenze unterschreitet oder öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt. Innerhalb der zulässigen Abstandsflächen hat er grundsätzlich kein Vetorecht. Klären Sie strittige Fälle frühzeitig – im Zweifelsfall holen Sie eine Auskunft beim Bauordnungsamt Düsseldorf ein.

Je nach Bauart kann eine Terrassenüberdachung die natürliche Belichtung der dahinterliegenden Räume leicht reduzieren. Wartung und Reinigung – besonders bei Glasdächern – fallen regelmäßig an, um Laub, Moos und Schmutz zu entfernen. Außerdem sind Genehmigungsfragen und Abstandsregelungen zu beachten, die je nach Grundstückssituation in Düsseldorf variieren können.